Um Waren aus dem LADEN erhalten zu können, wird vorab die generelle Berechtigung geprüft. Dies erfolgt im Ausweis- und Beratungsbüro.
Jeder unserer Kunden muss vor Erhalt des Ladenausweises seine finanziellen Verhältnisse offen legen, so dass gesichert ist, dass die Unterstützung notwendig ist.
Die Berechnungsgrundlagen sind angeglichen an die Satzung des Tafel e.V. Die Ausweise des LADENS werden befristet ausgestellt, so dass die Kunden nach Ablauf der Zeit die finanzielle Situation neu überprüfen lassen müssen.
Vielen Menschen, die in unser Büro kommen, fällt dieser Schritt sehr schwer und es kostet sie Überwindung. Es ist uns wichtig, dass sie sich als Kunden fühlen dürfen und dementsprechend behandelt werden.
Die Kunden kommen prinzipiell aus Oer-Erkenschwick. Ausnahmen gibt es in Abstimmung mit den benachbarten Tafeln für Wohnbereiche an der Grenze zu Oer-Erkenschwick.
Hinter jeder Person, die mit dem Ladenausweis einkauft, steht oftmals eine Familie oder ein größerer Haushalt. Die Haushaltsgröße kann dem Ladenausweis entnommen werden und wird bei der Warenausgabe von unseren Verkäufern und Verkäuferinnen berücksichtigt.